Die Einbürgerung
Dieses Ressort umfasst die Behandlung der Anträge von Schweizer Bürgern, sowie ausländischen Personen zur Einbürgerung in Oberwil.
Wohnsitz
Voraussetzung für Schweizer:
Die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht setzt eine ununterbrochene Wohnsitzdauer in der Gemeinde Oberwil bis zur Einreichung des Gesuches von 3 Jahren voraus.
Voraussetzung für ausländische Gesuchsteller:
- Eine Einbürgerung ist nur mit dem Ausweis C möglich.
- Die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht setzt eine ununterbrochene Wohnsitzdauer in der Gemeinde Oberwil von 5 Jahren, sowie eine gesamthaft 10-jährige Wohnsitzdauer in der Schweiz voraus.
- Doppelte Berechnung der Aufenthaltsdauer bei Jugendlichen zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr; sie dürfen aber erst mit dem vollendeten 16. Lebensjahr ein Gesuch einreichen. Die doppelte Berechnung der Aufenthaltsdauer bezieht sich ausschliesslich auf die Aufenthaltsdauer in der Schweiz.
- Kein Bezug von Sozialhilfe 5 Jahre vor der Gesuchseinreichung.
- keine Privilegierung betr. Wohnsitzdauer durch Ehegatten/eingetr. Partner.
Integration
Als integriert gilt, wer die deutsche Sprache (der Kanton Basel-Landschaft akzeptiert in seinem Bürgerrechtsgesetz (BüG BL) nur die deutsche Sprache §10, Abs. 1) in einem Ausmass beherrscht, so dass eine Verständigung und Kontaktpflege mit den Menschen der hiesigen Gesellschaft möglich ist. Fremdsprachige müssen den Nachweis über ihre Deutschkenntnisse mit dem Zertifikat «Referenzniveau B1 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens in deutscher Sprache» oder höhere Sprachausbildung nachweisen. Der Nachweis für die Sprachkompetenz gilt als erbracht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber Deutsch als Muttersprache spricht und schreibt und/oder die ganze obligatorische Schulzeit in deutscher Sprache absolvierte. Zur Integration gehört ebenfalls Interesse an unserer Gemeinde, Vertrautheit mit Sitten und Gebräuchen unseres Landes, Kenntnisse der Staatsform, und Respekt gegenüber der schweizerischen Rechtsordnung und deren Grundwerten.
Verfahren
Einbürgerungsgesuche für das Oberwiler Bürgerrecht können entweder am Schalter der Gemeindeverwaltung Oberwil bezogen oder auf unserer und auf der Homepage der Gemeinde Oberwil heruntergeladen resp. online ausgefüllt werden (Gemeinde Oberwil: Erwerb des Oberwiler Bürgerrechtes: Antrag)
Die ausgefüllten Formulare werden bei der Bürgergemeinde Oberwil, 4104 Oberwil, eingereicht. Nach Prüfung der Angaben wird dem Gesuchsteller ein kantonales Gesuchsformular zugestellt, das vollständig ausgefüllt beim Amt für Migration und Bürgerrecht (ausländische Gesuchsteller), bzw. beim Bürgerrat Oberwil (Schweizer Gesuchsteller) eingereicht wird. Anschliessend findet für die ausländischen Gesuchsteller ein Integrationsgespräch beim Kanton, sowie beim Bürgerrat statt. Nach einer weiteren Prüfung der Gesprächsprotokolle wird der Bürgerrat von der Sicherheitsdirektion aufgefordert, das Gesuch an der folgenden Bürgergemeinde-Versammlung zur Abstimmung vorzulegen. Die Einbürgerung durch die Bürgergemeinde-Versammlung wird anschliessend vom Land-, bzw. Regierungsrat erwahrt und wird zuletzt vom Bund bestätigt.
Bitte konsultieren Sie auch das Einbürgerungsreglement, das zuletzt am 16. Dezember 2008 überarbeitet wurde.
Kontakt
Monika Zehnder
Leiterin Geschäftsstelle
Kontaktperson für Auskünfte bezüglich Einbürgerungsgesuch.
Tel. 061 401 18 16
Email: monika.zehnder@bg-oberwil.ch
Im Amt seit: 2007
Jürg Baumann
Bürgerrat
Kontaktperson für sämtliche Fragen zum laufenden Einbürgerungsverfahren.
Ressort:
• Einbürgerungen
• Finanzen
Tel. P: 061 333 20 94
Natel: 079 773 17 78
Email: juerg.baumann@bg-oberwil.ch
Im Amt seit: 2007